Frank Heilbock
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung, § 34 c Abs. 1 der Gewerbeordnung
Die Beratung erfolgt auf Basis eingeschränkter Produkt- und Versicherer Auswahl
Teilnahme an der außergerichltichen Streitbeilegung (Ombudsmannverfahren), sofern der Versicherungsnehmer den Ombudsmann beauftragt.