Versicherungsmakler Waldkirch

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Schützen Sie Ihr Unternehmen

Der Vertrags-Rechtsschutz für Betriebe schützt Sie in Ihrer im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen Selbstständigen Tätigkeit. Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für gerichtliche Streitigkeiten aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, wie z.B. Verträgen (Kauf-, Reparatur-, Werk-, Finanzierungsverträge).

Oder Auseinandersetzungen um das Eigentum an beweglichen Sachen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen müssen mit der im Versicherungsschein genannten beruflichen Tätigkeit, auf die sich auch der Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe bezieht, in Zusammenhang stehen.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:

  • aus Versicherungsverträgen
  • aus dem Bereich des Handelsvertreterrechtes und des Maklerrechtes
    in ursächlichem Zusammenhang mit behördlichen Ausschreibungsverfahren
  • aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger
  • von im selben Rechtsschutzvertrag versicherten Partnern eines Betriebes untereinander im ursächlichen Zusammenhang mit diesen Rechtsgemeinschaften, auch nach deren Beendigung
    aus Verträgen des Versicherungsnehmers als Generalunternehmer mit einem Auftragswert von mehr als 15.000 Euro
  • aus Verträgen zwischen dem Versicherungsnehmer und Generalunternehmern mit einem Auftragswert von jeweils mehr als 15.000 Euro Versicherungssumme
  • Im Geltungsbereich Europa - bis zu 300.000 Euro für jeden einzelnen Rechtsschutzfall.

Bitte beachten: Die oben aufgeführten Versicherungsleistungen sind nur ein Auszug der Versicherungsbedingungen des Versicherers und gelten nicht abschließend. Die Annahme des Versicherungsschutzes obliegt dem Versicherer!